SCHUFA Vollmacht
Ich erteile einfach.credit einschließlich den nach Wahl von einfach.credit kooperierenden Kreditinstituten (nachfolgend insgesamt: das Kreditinstitut) folgende SCHUFA Vollmacht. Einer Weitergabe der SCHUFA-Daten durch vorgenannte Kreditinstitute an einfach.credit stimme ich zu.
Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis
Das Kreditinstitut übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank/Sparkasse oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).
Der Kunde befreit das Kreditinstitut insoweit auch vom Bankgeheimnis.